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Verbraucher, die Waren online kaufen, haben das Recht, diese ohne Angabe von Gründen zurückzugeben, sofern das gekaufte Produkt nicht benutzt wurde und innerhalb einer bestimmten Frist zurückgeschickt wird. Wir alle haben uns sehr schnell an diese bequeme Form des Kaufs von Waren gewöhnt, der oft ohne nachzudenken oder auch zwanghaft erfolgt.

In einigen Fällen versuchen Verbraucher, diese Gewohnheit auch auf von ihnen bestellte Dienstleistungen zu übertragen. Ich bin gerne bereit, diese Frage am Beispiel von Übersetzungsdiensten zu erörtern, insbesondere im Zusammenhang mit Nicht-EU-Ausländern, die häufig beglaubigte Übersetzungen in Auftrag geben.

Online-Bestellung von Waren und Dienstleistungen

Im 21. Jahrhundert gibt es kaum noch Menschen, die nicht über Online-Shops oder Online-Auktionsportale einkaufen. Das Einkaufen aus der Ferne ist einfach, schnell, bequem und spart Geld, denn in vielen Fällen sind die Preise niedriger als im stationären Handel. Online-Einkäufe sind alltäglich geworden, so dass sich auch die Rechtsvorschriften, die für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge gelten, geändert haben.

Im Falle Polens, eines EU-Mitgliedstaats, wird diese Frage durch eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates aus dem Jahr 2011 geregelt. Nach ihrem Inhalt hat ein Verbraucher im Rahmen des Fernabsatzes eine Reihe von Rechten. In besonderen Fällen kommen die Einzelhändler ihren Kunden entgegen und erweitern das Recht zum Vertragsrücktritt, indem sie z. B. die Möglichkeit bieten, in einem stationären Geschäft gekaufte Waren zurückzugeben. Sie informieren ihre Kunden darüber in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen.

Leider (oder zum Glück) gibt es nicht bei jedem Fernabsatz ein uneingeschränktes Recht zum Vertragsrücktritt. Von der Rückgabe ausgeschlossen sind z. B. Produkte mit kurzer Haltbarkeit, versiegelte Waren, die geöffnet wurden, alkoholische Erzeugnisse und Produkte oder Dienstleistungen, die nach Vorgaben des Kunden angefertigt wurden, also nicht vorgefertigt sind.

Übersetzungsdienstleistungen und Rückgabe- oder Vertragsrücktrittsrecht

Wenn ein Vertrag mit einem Übersetzungsbüro geschlossen wird und die Erteilung eines Auftrags für die Übersetzung eines vom Kunden vorgelegten, genau spezifizierten Dokuments zum Gegenstand hat, werden die Rechte und Pflichten des Kunden in diesem Vertrag und den geltenden Rechtsvorschriften geregelt. Natürlich muss auch der Dienstleister, hier das Übersetzungsbüro, seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden nachkommen. Auch dem Übersetzungsbüro stehen gewisse Rechte aus dem Vertrag zu.

Eines der Rechte, die jede Partei besitzt, ist die Möglichkeit zum Vertragsrücktritt. Während jedoch beim Fernabsatz bestimmter Produkte gemäß der oben genannten Richtlinie der Kunde die Möglichkeit hat, die Ware nach der Lieferung zurückzugeben, sofern er die in der Richtlinie vorgesehenen Rückgabefristen einhält, kann das Endergebnis der erbrachten Übersetzungsleistung vom Kunden nicht zurückgegeben werden. Warum?

Übersetzungs- und Dolmetschleistungen sowie die von vielen Übersetzungsbüros angebotenen Nebenleistungen werden mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers und nach dessen individuellen Vorgaben (Arbeitsumfang, Art der Übersetzung, Sprachkombination) erbracht.

Der Kunde hat in diesem Zusammenhang also kein Recht, die fertige Übersetzung zurückzugeben oder nach Lieferung der Übersetzung vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde kann daher keine Rückerstattung des für eine korrekt und rechtzeitig angefertigte Übersetzung gezahlten Honorars erwarten.

In welchem Fall kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten? Mit der Bestellung von Übersetzungen bei Berlineo erklärt der Kunde, dass er unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelesen und akzeptiert hat. Sie regeln den gesamten Ablauf der Zusammenarbeit zwischen unserem Übersetzungsbüro und dem Kunden, einschließlich der Rechte und Pflichten jeder Partei, wie Sie im weiteren Teil dieses Artikels lesen werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Übersetzungsbüros Berlineo

Den Anstoß zu diesem Beitrag gab die ungerechtfertigte Rückerstattungsforderung eines unserer Kunden, der im vergangenen Jahr beglaubigte Übersetzungen bei uns in Auftrag gegeben hatte. In diesem Fall erklärte der Auftraggeber, es habe sich in der Zwischenzeit herausgestellt, dass die Übersetzung der Dokumente, die er uns bewusst anvertraut hatte, nicht erforderlich sei und er deshalb eine Rückerstattung der entstandenen Kosten erwarte.

Es ist zu beachten, dass beglaubigte Übersetzungen kein vorgefertigtes Produkt sind, das nach der Rückgabe an einen anderen Kunden verkauft werden kann, sondern eine maßgeschneiderte Dienstleistung. Sie ist daher nicht erstattungsfähig.

Es liegt in der Verantwortung des Kunden zu bestimmen, welche Dokumente er in der jeweiligen Situation oder für sein Verfahren bei einer bestimmten Institution (Behörde, Botschaft, Gericht, Universität usw.) übersetzen lassen muss.

Jeder Berlineo-Kunde hat selbstverständlich das Recht, während der Ausführung des Auftrags vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht ergibt sich aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Seine Ausübung führt aber zur notwendigen Zahlung einer Stornogebühr. Die Höhe der Standard-Stornogebühr ist in der aktuellen Fassung der AGB angegeben, die unter dem oben angegebenen Link abrufbar sind.

Die pauschale Stornogebühr kommt jedoch nur dann zur Anwendung, wenn die Kosten für die Ausführung des Auftrags bis zum Zeitpunkt der wirksamen Stornierung durch den Kunden niedriger sind als die erstgenannte Gebühr. Wenn also die Gesamtkosten der Dienstleistung deutlich höher waren als die derzeit geltende Stornogebühr und der Kunde beschließt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Arbeiten beispielsweise bereits zu 90 % abgeschlossen sind, dann betragen die Stornokosten 90 % des Angebotspreises.

Wir empfehlen daher allen unseren (derzeitigen und künftigen) Kunden, unsere AGB zu lesen und ihre Aufträge gut zu durchdenken. Im Falle von Übersetzungsdienstleistungen haben Kunden leider keinen Anspruch auf Erstattung.

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