B icon

Übersetzungsagentur Berlineo

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Zusammenarbeit mit Kunden

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Übersetzungsdienstleistungen und die Nutzung der Webseiten des Unternehmens:

BERLINEO CENTRUM OBSŁUGI JĘZYKOWEJ Anna Komorska-Pastwa

mit Sitz in Poznań (61-501), Polen, ul. Dolna Wilda 88B, Raum 10 (im Folgenden BERLINEO genannt).

§1 Allgemeine Bestimmungen

      1. BERLINEO ist unter anderem Eigentümer der folgenden Dienste und Webseiten: www.berlineo.com und www.berlineo.pl
      2. BERLINEO bietet seinen Auftraggebern Übersetzungsdienstleistungen, einschließlich Übersetzung, Dolmetschen, Lokalisierung, Konferenzorganisation, Hoteldienstleistungen und Vermietung von Konferenzausrüstung, sowie Grafikdesign und andere übersetzungsbezogene Dienstleistungen an.
      3. Alle erteilten BERLINEO Übersetzungsaufträge werden von BERLINEO oder von Subunternehmern - professionellen Übersetzern, Korrekturlesern oder Grafikern - ausgeführt.
      4. Alle Preise in den Angeboten von BERLINEO sind Nettopreise. In jedem Angebot ist der Wert der Mehrwertsteuer angegeben, die auf die angebotenen Preise aufzuschlagen ist. Bei Angeboten für Einzelkunden sind die angegebenen Preise Bruttopreise.
      5. BERLINEO ist ein registrierter Umsatzsteuerpflichtiger , daher wird auf innergemeinschaftliche Lieferungen von Übersetzungsdienstleistungen an Einrichtungen mit Sitz in der Europäischen Union, die als Umsatzsteuerpflichtiger registriert sind, keine Mehrwertsteuer erhoben. In solchen Fällen wird der  Auftraggeber die Mehrwertsteuer in seinem Land nach den gesetzlichen Bestimmungen abrechnen. Dies gilt nicht für Unternehmen mit Sitz in Polen.

§2 Bereitstellung von Übersetzungs- oder Lokalisierungsdienstleistungen

      1. Bei der Übersendung des zu übersetzenden Textes und beim Ausfüllen des Auftragsformulars sollte der  Auftraggeber zusätzliche Informationen über den Zweck der Übersetzung, die vorgesehenen Empfänger der Übersetzung und die Art der Verwendung angeben, um sicherzustellen, dass BERLINEO vollständige Daten übermittelt werden, so dass die Übersetzung den Anforderungen des Auftraggebers angepasst werden kann. Andernfalls wird die Übersetzung nach der in der Übersetzungsbranche üblichen guten Praxis ausgeführt. DerAuftraggeber reicht seine Bestellung persönlich oder per E-Mail ein und bestätigt damit das von BERLINEO vorgelegte Angebot, was einem Vertragsabschluss gleichkommt.
      2. Als Annahme des  unterbreiteten Angebots durch den  Auftraggeber, wie im vorherigen Absatz beschrieben, gelten: 
        • a. Online-Zahlungen über die verfügbaren Online-Zahlungssysteme,
        • b. traditionelle Banküberweisung auf das von  BERLINEO angegebene Bankkonto,
        • c. Zahlung bei BERLINEO - in bar oder bargeldlos. 
      3. Solange der Auftrag nicht bestätigt wurde oder der  Auftraggeber  die Zahlung nicht geleistet hat, bleiben die von BERLINEO per E-Mail oder auf herkömmliche Weise unterbreiteten Angebote stets unverbindlich und freibleibend.
      4. In besonderen Fällen kann BERLINEO den Vertragsabschluss und die Ausführung des Auftrags auf der Grundlage des vorgelegten Angebots davon abhängig machen, dass der  Auftraggeber  eine schriftliche Vollmacht zur Vertretung einer juristischen Person einholt sowie eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung leistet.
      5. Wird der Vertrag per E-Mail oder persönlich geschlossen, verpflichtet sich BERLINEO, den editierbaren Text, der im vom Auftraggeber übermittelten Dokument enthalten ist, fachgerecht und nach den Regeln der Übersetzungskunst in die gewünschte Zielsprache zu übersetzen. Übersetzungen werden je nach Bedeutung und Art des Ausgangstextes in wörtlich oder in einer Weise, die seine Bedeutung vermittelt, und entsprechend den kulturellen Anforderungen des betreffenden Sprachraums angefertigt. Die Aufnahme speziellen Vokabulars, das vom  Auftraggeber vorgesehen und verwendet wird, in die Übersetzung ist nach vorheriger Absprache mit BERLINEO und nur auf der Grundlage von zur Verfügung gestelltem Referenzmaterial, wie frühere Übersetzungen mit entsprechenden Originaltexten, Vokabellisten, Glossaren, die BERLINEO von dem Auftraggeber  zum Zeitpunkt der Auftragserteilung zur Verfügung gestellt werden, möglich. Ansonsten wird die Fachterminologie nach allgemein anerkannten Qualitätskriterien und Übersetzungsstandards übersetzt. Sofern nicht ausdrücklich angegeben, werden nicht editierbare Elemente, die Inhalte enthalten, nicht vom Auftrag erfasst.
      6. Die Lieferung der fertigen Übersetzung erfolgt auf eine der folgenden Arten:
        • a. Der Auftraggeber erhält eine E-Mail mit einer Datei mit der fertigen Übersetzung im Anhang,
        • b. bei beglaubigten Übersetzungen erfolgt die Zustellung auf Kosten des Auftraggebers per Post, Paketautomat, Kurierdienst oder City-Kurierdienst, und in besonderen Fällen holt der Auftraggeber die Übersetzung in einem der Büros von BERLINEO ab,
        • c. wie zwischen den Parteien im Voraus vereinbart.
      7. BERLINEO ermöglicht es den  Auftraggebern, Aufträge nach eigenem Ermessen der Auftraggeber auf die für sie bequemste Weise zu erteilen. Der Auftraggeber kann z. B. eine Angebotsanfrage, die ein Dokument mit dem zu übersetzenden Text enthält, an eine der auf den Webseiten von BERLINEO angegebenen E-Mail-Adressen unter Angabe der Zielsprache und unter Berücksichtigung der im obigen Abs. 1 enthaltenen Informationen senden. Als Antwort wird BERLINEO dem Auftraggeber ein Angebot unterbreiten. Im Falle der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber setzt BERLINEO die Ausführung des Auftrags fort.
      8. Wird die Datei mit der fertigen Übersetzung über eine E-Mail-Software heruntergeladen und auf der Festplatte oder einem anderen Datenträger des Auftraggebers gespeichert, so ist der Auftraggeber für die Sicherheit und Richtigkeit der gespeicherten Datei verantwortlich und stellt BERLINEO von jeglicher Haftung für fehlerhaft gespeicherte Dateien frei. Im Falle einer anderen vorher vereinbarten Form der Zustellung der Übersetzungsdatei oder der beglaubigten Übersetzung, z.B. per Kurierdienst, haftet BERLINEO nicht für die von Dritten vorgenommenen Handlungen und die Art der Zustellung. BERLINEO wird jedoch alle Anstrengungen unternehmen, um die Dokumente mit der beglaubigten Übersetzung und/oder die Originaldokumente des  Auftraggebers während des Transports ordnungsgemäß zu schützen. BERLINEO.
      9. Stellt der Auftraggeber offensichtliche Mängel am gelieferten Werk fest, so teilt der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt des Werks BERLINEO die festgestellten Mängel, diese beschreibend, schriftlich mit. Bei verborgenen Mängeln ist der Auftraggeber verpflichtet, diese BERLINEO unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu melden. Die Frist , in der der Auftraggeber BERLINEO Mängel melden können, ist in den einschlägigen Bestimmungen des polnischen Zivilgesetzbuches vorgesehen.
      10. Weist die Übersetzung Mängel auf oder weicht sie von den vertraglichen Vereinbarungen ab, sollte der Auftraggeber eine Frist von mindestens 14 Tagen für Korrekturen setzen. BERLINEO ist von der Pflicht zur Nachbesserung entbunden, wenn de Auftraggeber die Mängel oder Unstimmigkeiten zu vertreten hat, z.B. durch unrichtige oder unvollständige ergänzende Angaben oder die Übersendung falscher Quelltexte. BERLINEO ist auch dann von Nachbesserungen des Werkes befreit, wenn der Mangel die Folge der Ausführung des Werkes nach den Anweisungen des Auftraggebers ist, die BERLINEO unter Angabe von Gründen in Frage gestellt hat, und den Auftraggeber auf die voraussichtlichen Folgen ihrer Anwendung hingewiesen hat. Nach Ablauf der Nachbesserungsfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder eine Preisminderung verlangen, soweit BERLINEO der fristgerechten Beseitigung der Mängel nicht nachgekommen ist. Die vorgenannten Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Mängel und/oder Abweichungen den Wert und die Tauglichkeit des Werkes nur unerheblich mindern.
      11. Der Auftraggeber kann jederzeit vor Fertigstellung der bestellten Übersetzung vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Auftraggeber von einem Auftrag zurücktritt, der bereits dem Übersetzer oder einem anderen Subunternehmer übertragen wurde, wird eine Stornogebühr von 100,00 PLN netto (in Worten: einhundert PLN, 00/100 Cent) berechnet. Wurde mit der Ausführung der in Auftrag gegebenen Übersetzung bereits vor dem Vertragsrücktritt des Auftraggeber begonnen und übersteigen die Kosten für die bis dahin geleistete Arbeit den Betrag von 100,00 PLN netto, wird ein Honorar im Verhältnis zum Grad des Fortschritts der Übersetzungsarbeit berechnet, und der Auftraggeber erhält den Teil des Werks, der bis zum Zeitpunkt des Vertragsrücktritts angefertigt wurde.
      12. Alle Materialien und Dokumente, die der Auftraggeber BERLINEO zur Verfügung gestellt hat, werden dem Auftraggeber unverzüglich nach Erledigung des Auftrags zurückgegeben. Elektronische Materialien, die BERLINEO für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten erhalten hat, einschließlich der Dateien mit dem Originaltext und der Übersetzung, werden von BERLINEO in Übereinstimmung mit der implementierten Informationssicherheitspolitik, der Politik zum Schutz personenbezogener Daten sowie den geltenden Rechtsvorschriften gespeichert.

§3 Bereitstellung von Dolmetscherdiensten, Konferenzdiensten und Vermietung von Konferenztechnik

      1. BERLINEO bietet auch Dolmetscherdienste, einschließlich Konsekutiv- und Simultandolmetschen, sowie Konferenzdienste und die Vermietung von Konferenztechnik an. Alle Preisangebote werden auf herkömmliche Weise auf der Grundlage einer Angebotsanfrage des Auftraggebers und auf der Grundlage von Informationen wie Datum und Ort der Dienstleistung, Sprachkombination, Dauer der Dienstleistung, Anzahl der Dolmetscher und, im Falle von Konferenzdienstleistungen und der Anmietung von Konferenztechnik, Anzahl der Kabinen, Anzahl und Art der Tontechnik sowie Anzahl der Teilnehmer usw. erstellt.
      2. Angebote für die in Absatz 1 beschriebenen Dienstleistungen werden immer individuell erstellt und sind immer befristet, je nach den im Angebot enthaltenen Informationen.
      3. Der Auftraggeber kann vom Vertrag über einen Dolmetscheinsatz, die Anmietung von Konferenztechnik oder Konferenzdienstleistungen vor Beginn der Dienstleistung zurücktreten. Bei einem Vertragsrücktritt des Auftraggebers werden ihm die Kosten für die Vorbereitung der Dolmetscher auf die Durchführung des Auftrages sowie etwaige Stornokosten für die Konferenzraumbuchung, Hotelzimmerbuchung und Konferenztechnik in folgender Höhe berechnet:
        • a. 25% des Wertes der Dienstleistung im Falle einer Stornierung zwei Wochen vor dem geplanten Beginn der Dienstleistung,
        • b. 50% des Wertes der Dienstleistung im Falle einer Stornierung sieben Tage vor dem geplanten Beginn der Dienstleistung,
        • c. 80% des Wertes der Dienstleistung im Falle einer Stornierung weniger als sieben Tage vor dem geplanten Beginn der Dienstleistung,
        • d. 90 % des Wertes der Dienstleistung im Falle einer Stornierung zum geplanten Starttermin.
      4. Im Falle einer Terminverschiebung bezüglich der Dienstleistung trägt der Auftraggeber die Kosten für die Stornierung der Buchung des Tagungsraumes, der Buchung der Hotelzimmer und der Tagungstechnik gemäß Absatz 3, Punkte a-d.
      5. Die Ausgabe der Headsets an die Konferenzteilnehmer erfolgt auf der Grundlage der Teilnehmerliste, die BERLINEO mindestens einen Tag vor Beginn der Veranstaltung vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wird, oder auf der Grundlage der Ausweise, die die Teilnehmer dem von BERLINEO bereitgestellten technischen Personal vorlegen. Bei Nichtrückgabe aller ausgegebenen Sets oder bei vorsätzlicher mechanischer Beschädigung haftet der Auftraggeber .
      6. Im Falle eines Auftrags für Simultandolmetschleistungen Auftraggeber verpflichtet, die für die ordnungsgemäße Ausführung der Leistung erforderliche Konferenztechnik entsprechend der guten Praxis bei der Durchführung dieser Art von Dolmetscheinsätzen und angemessene Arbeitsbedingungen für die Dolmetscher zu gewährleisten. BERLINEO haftet nicht für das Fehlen oder die Störung von Konferenztechnik, das bzw. die die ordnungsgemäße Durchführung des BERLINEO anvertrauten Simultandolmetschdienstes verhindern kann.
      7. BERLINEO erklärt hiermit, dass für einen Simultandolmetscheinsatz zwei qualifizierte Simultandolmetscher pro Sprachkombination erforderlich sind. Für jede Abweichung von dieser Regel, die auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Auftraggebers erfolgt, und für die daraus entstehenden Folgen trägt der Auftraggeber die volle Verantwortung.
      8. BERLINEO weist ferner darauf hin, dass in bestimmten Fällen für die Ausführung von Konsekutivdolmetscheinsätzen zwei Dolmetscher pro Sprachkombination erforderlich sein können. Wird auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Auftraggebers trotz der ausdrücklichen Empfehlungen von BERLINEO davon abgewichen, so gehen die Folgen allein zu Lasten des Auftraggebers.
      9. Eine der Grundvoraussetzungen für die ordnungsgemäße Erbringung von Dolmetschleistungen - sowohl Konsekutiv- als auch Simultandolmetschleistungen - ist, dass BERLINEO vom Auftraggeber rechtzeitig die erforderlichen Materialien zur Verfügung gestellt werden, wie z. B. der Sitzungs-/Konferenzplan, die Präsentationen der Redner, der Inhalt der Reden, Fachglossare und sonstiges Hilfsmaterial, damit sich die Dolmetscher auf die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung vorbereiten können. Werden die erforderlichen Materialien nicht zur Verfügung gestellt, übernimmt BERLINEO keine Haftung für eventuelle Probleme bei der Übersetzung des branchenüblichen Fachvokabulars.

§4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

      1. Sofern nicht anders vereinbart, ist die BERLINEO zustehende Vergütung für die Ausführung eines Auftrages gemäß Angebot von neuen Auftraggebern und nicht verifizierten Auftraggebern im Voraus per Überweisung auf das angegebene Bankkonto von BERLINEO zu zahlen. Bei Stammkunden und verifizierten Auftraggebern erfolgt die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt einer fertigen Übersetzung bzw. der Lokalisierung, des Abschlusses des Dolmetscheinsatzes oder der Anmietung von Konferenztechnik, es sei denn, die Parteien haben andere Bedingungen und andere Zahlungstermine vereinbart.
      2. Im Falle eines Zahlungsverzugs kann BERLINEO den  Auftraggeber auffordern, die gesetzlichen Zinsen gemäß dem geltenden polnischen Recht zu zahlen.
      3. Die Abrechnung und Zahlung erfolgt in der Währung der Rechnung und gemäß den im Angebot für den jeweiligen Auftrag enthaltenen Bedingungen.

§5 Urheberrecht

      1. Wenn durch die Übersetzungsdienstleistung ein Werk im Sinne des Urheberrechts entsteht, überträgt BERLINEO auf den Auftraggeber exklusiv das gesamte Urheberrecht an der betreffenden Übersetzung im folgenden Umfang:
        • a. Vervielfältigung auf einem beliebigen Medium,
        • b. Anfertigung vollständiger oder teilweiser Vervielfältigungen des gesamten übersetzten Materials,
        • c. Ausstellung oder Präsentation auf Konferenzen, Fortbildungsveranstaltungen, Versammlungen,
        • d. Nutzung in Verlagsmaterialien und in audiovisuellen und computergestützten Medien aller Art sowie Verkauf oder Tausch und die sonstige Weitergabe des Werkes an Dritte in Form von Verleih und Vermietung ohne räumliche, zeitliche, finanzielle oder thematische Beschränkungen.
      2. Die Übertragung der Urheberrechte erfolgt nach vollständiger Zahlung des fälligen Betrages für die Anfertigung der jeweiligen Übersetzung an BERLINEO .
      3. BERLINEO überträgt auf den Auftraggeber das Recht, das abhängige Urheberrecht auszuüben und insbesondere die Übersetzung ganz oder teilweise zu nutzen, sie mit anderen Werken zu verbinden und sie durch Hinzufügen verschiedener Elemente, Aktualisierungen und Änderungen weiterzuentwickeln.
      4. BERLINEO überträgt auf den Auftraggeber das Recht, die Übersetzungen in den folgenden Bereichen (Verwertungsbereichen) zu nutzen:
        • a. Fixieren, Kopieren, Eingeben in den Speicher von Computern und Computernetzwerkservern,
        • b. Vervielfältigung durch jegliche Technik, Inverkehrbringen,
        • c. öffentliche Aufführung oder Wiedergabe, Ausstellung, Zurschaustellung,
        • d. Vermietung, Pacht, Verleih zur kostenlosen Nutzung,
        • e. drahtgebundene oder drahtlose Bild- oder Tonübertragung durch terrestrisches Fernsehen, Übertragung über Satellit,
        • f. Computerübertragung (Breitbandnetz, Internet) und Genehmigung zur Erstellung und Übertragung von Zusammenstellungen.
      5. BERLINEO erklärt, dass die Übersetzungen keine Urheberrechte oder andere Rechte Dritter verletzen werden.

§6 Regeln zum Datenschutz und zur Vertraulichkeit

      1. Der Datenschutz wird von BERLINEO ernst genommen. Wir halten uns stets an die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. Dieser Abschnitt beschreibt die Situationen, in denen Daten unserer Auftraggeber erhoben werden.
      2. Die erhobenen personenbezogenen Daten beziehen sich nur auf Personen, die sich über die Anmeldeformulare auf den Webseiten und/oder Diensten von BERLINEO zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrages über Dienstleistungen, die von BERLINEO ausgeführt werden, registrieren. Wir erheben nur erforderliche personenbezogene Daten und tun dies auf eine faire und rechtmäßige Weise.
      3. Alle Daten, unter anderem personenbezogene Daten, Firmendaten, Inhalte von abgeschlossenen Verträgen, Patentanmeldungen, Kooperationsbedingungen, Preislisten, Investitionspläne usw., die BERLINEO zwecks Erstellung eines Preisangebots oder zur Erfüllung von Übersetzungsdienstleistungen bereitgestellt werden, werden nach den Grundsätzen der Vertraulichkeit von Informationen und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen an die Grundsätze der Datenverarbeitung und Datensicherheit in Übersetzungsunternehmen, einschließlich der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (RODO), verarbeitet und gesichert.
      4. In Anbetracht des Geschäftsfelds eines Übersetzungsdienstleisters ist die Verarbeitung personenbezogener Daten bei BERLINEO in zwei Arten zu unterteilen:
        • a. Verarbeitung personenbezogener Daten, die direkt von BERLINEO zum Zwecke der Erstellung von Preisangeboten für die angebotenen Übersetzungsdienstleistungen, der Ausführung der vom Kunden bestellten Übersetzungsdienstleistungen und deren Abrechnung sowie der Bearbeitung von eventuellen Kundenreklamationen erhoben werden,
        • b. Datenverarbeitung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf personenbezogene Daten, vertrauliche Daten), die in Dokumenten enthalten sind, die an BERLINEO von Kunden zur Übersetzung übermittelt werden.
      5. In Bezug auf die Verarbeitung von Daten, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Übersetzungstätigkeiten gewonnen wurden, gilt für BERLINEO, alle Mitarbeiter und Unternehmen, die BERLINEO mit der Verarbeitung von Daten beauftragt, die Verpflichtung, alle übermittelten Daten vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung ist ausdrücklich in Form von Vertragsbestimmungen geregelt, die von BERLINEO mit Mitarbeitern und Unterauftragnehmern vereinbart wurden.
      6. Für eine wirksame Umsetzung des Datenschutzes bei BERLINEO sorgen:
        • a. physische, technische und organisatorische Maßnahmen, die den Risiken und Kategorien der zu schützenden Daten angemessen sind,
        • b. Kontrolle und Überwachung der Verarbeitung von personenbezogenen Daten,
        • c. Überwachung der getroffenen Schutzmaßnahmen.
      7. Zugang zu den erhobenen Daten von Nutzern und Auftraggebern haben nur Mitarbeiter von BERLINEO. Dies gilt nicht für zu übersetzende Dokumente oder Hilfsmittel, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden und zu denen sowohl Angestellte als auch relevante Mitarbeiter und Unterauftragnehmer von BERLINEO Zugang haben, die für die Abwicklung der vom Auftraggeber in Auftrag gegebenen Übersetzungsleistungen zuständig sind.
      8. Beim Besuch von Webseiten und/oder Online-Diensten von BERLINEO werden Cookies verwendet. Cookies sind kleine Textdateien, die Webseiten und Webdienste BERLINEO einsetzen, wenn Sie auf ihnen surfen, und sie auf Ihrer lokalen Festplatte speichern. Diese Cookies speichern Informationen, die es Ihnen ermöglichen, schneller und individueller auf Inhalte unserer Webseiten und Dienste zuzugreifen. BERLINEO. Cookies speichern auch Informationen über Sie, Ihre Präferenzen und Webseiten-Einstellungen. Cookies werden von BERLINEO auch zu statistischen Zwecken verwendet. Jeder Nutzer kann Cookies jederzeit deaktivieren und/oder löschen. Alle Webbrowser bieten die Möglichkeit, Cookies zu blockieren oder sie vom lokalen Laufwerk zu löschen. Auf den Webseiten der Browser-Anbieter finden Sie ausführliche Anleitungen, wie Sie Cookies blockieren und löschen können.

§7 Höhere Gewalt

      1. Unter höherer Gewalt ist ein plötzliches Ereignis zu verstehen, das sich der Kontrolle sowohl des Auftraggebers als auch BERLINEOS entzieht, wenn dieses Ereignis und seine Folgen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren und die Fähigkeit der Partei zur Vertragserfüllung beeinträchtigen, und wenn es unmöglich war, das Ereignis selbst oder zumindest seine Folgen zu vermeiden.
      2. BERLINEO haftet nicht für Störungen und Verzögerungen, die durch höhere Gewalt verursacht werden, wie z.B. Ausfälle von EDV-Anlagen, Ausfälle von Internet- und Telefonleitungen, Ausfälle sowie Wartungspausen von webbasierten Softwareanbietern, Stromausfälle usw. sowie durch von Auftraggebern verursachte Verzögerungen.
      3. BERLINEO haftet gegenüber Auftraggebern nicht für die Nicht- oder Schlechterfüllung eines Dienstes aus Gründen, die Dritten (z. B. Telekommunikationsnetzbetreibern) zuzuschreiben sind oder durch höhere Gewalt verursacht werden.
      4. BERLINEO verpflichtet sich, Auftraggeber über das Auftreten höherer Gewalt zu informieren, sobald diese eintritt.

§8 Schlussbestimmungen

      1. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Übersetzungsdienstleistungen sind für die Zukunft gültig.
      2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Übersetzungsdienstleistungen und die auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge unterliegen dem polnischen Recht.
      3. In Angelegenheiten, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Übersetzungsdienstleistungen nicht geregelt sind, gelten die einschlägigen Bestimmungen des polnischen Rechts, insbesondere die des Zivilgesetzbuches.
      4. Alle Streitigkeiten, die sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Übersetzungsdienstleistungen oder zwischen BERLINEO und einem Auftraggeber geschlossenen Verträgen ergeben und die nicht einvernehmlich gelöst werden können, werden vom für BERLINEO örtlich zuständigen Gericht entschieden.
      5. Im Falle von Widersprüchen zwischen der polnischen Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Übersetzungsdienstleistungen und ihrer Übersetzung in eine andere Sprache ist in jedem Fall die polnische Fassung maßgebend.

Schreiben Sie uns

Senden Sie uns Ihre Angebotsanfrage - wir beraten Sie gerne und präsentieren konkrete Lösungen, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Upuść pliki tutaj lub kliknij, aby przesłać. Można przesłać maksymalnie 10 plików.
Error Error
* Pflichtfelder
Setzen Sie ein Häkchen, um fortzufahren
Schnellkontakt

Schreiben Sie uns!

Senden Sie uns Ihre Angebotsanfrage - wir beraten Sie gerne und präsentieren konkrete Lösungen, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Schließen

Schreiben Sie uns!

Keine Datei ausgewählt
* Pflichtfelder
Setzen Sie ein Häkchen, um fortzufahren