Beglaubigte Übersetzungen sind eine Dienstleistung, die wir in letzter Zeit vor allem für Ausländer erbringen. Dies ist natürlich auf den Zuzug ukrainischer Bürger sowie legaler Einwanderer aus dem Nahen Osten, Asien und Afrika nach Polen zurückzuführen.
Diese Art der Übersetzung zeichnet sich dadurch aus, dass sie von der gesamten öffentlichen Verwaltung akzeptiert wird. In der Regel werden Übersetzungen von Dokumenten wie Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, Strafregisterauszügen, Schulzeugnissen und -abschlüssen, Urteilen und Gerichtsbeschlüssen sowie medizinischen Unterlagen beglaubigt.
Da beglaubigte Übersetzungen von Menschen angefertigt werden, enthalten sie manchmal Fehler. Das ist kein außergewöhnlicher Fall. Menschen, auch qualifizierte vereidigte Übersetzer, machen einfach manchmal Fehler.
Keine Panik, das ist nicht das Ende der Welt!
Wir sind uns der Tatsache bewusst, dass ein eventueller Fehler in einem beglaubigten Dokument, das bei einer Behörde, einer Universität, einer Bank oder einer anderen Institution, die eine beglaubigte Übersetzung verlangt, eingereicht werden soll, eine unnötige Komplikation darstellt. Unter anderem aus diesem Grund wenden wir die Zwei-Augen-Regel und andere Maßnahmen an, um das Risiko eines solchen Vorfalls zu verringern.
Wenn eine von Berlineo angefertigte Übersetzung dennoch einen Fehler enthält, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. In jedem Fall einer berechtigten Beanstandung sind wir verpflichtet, etwaige Mängel zu beseitigen. Wir bemühen uns in jedem Einzelfall, dass der Kunde unverzüglich eine korrigierte Übersetzung erhält.
Jeder Kunde kann sich mit seinen Anliegen jederzeit an uns wenden. Wir helfen gerne allen, die sich über das Reklamationsverfahren informieren möchten. In dringenden Fällen rufen Sie bitte die in der Fußzeile der E-Mail angegebene Nummer der Person an, die Ihren Auftrag bearbeitet hat.
Regeln für den Umgang mit Übersetzungsfehlern
Wenn Sie persönlich eine Übersetzung in Auftrag gegeben haben, bei der sich ein Fehler eingeschlichen hat, brauchen Sie sich nur telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung zu setzen und uns folgende Angaben mitzuteilen: Ihren Namen, das Jahr und den Monat, in dem der Auftrag ausgeführt wurde, sowie eine Beschreibung der Unregelmäßigkeit.
Bitte beachten Sie dabei, dass bei Nachnamen (und Vornamen), die ursprünglich in einem anderen Alphabet als dem lateinischen geschrieben wurden, eine Transliteration ins Lateinische vorgenommen werden muss.
Es empfiehlt sich, die offizielle Transliteration aus dem Reisepass zu verwenden - sowohl bei der Auftragserteilung als auch bei jedem späteren Kontakt im Zusammenhang mit einer Reklamation, einer weiteren Ausfertigung oder einer anderen Angelegenheit im Zusammenhang mit der erbrachten Übersetzungsleistung.
Sein Vor- und Nachname sind ausreichend, um den Kunden und seine Aufträge zu identifizieren. In der Praxis ist es jedoch am besten, einen Scan oder ein Foto der zu korrigierenden Übersetzung anzufertigen und der Nachricht beizufügen. Das wird die Bearbeitung Ihres Anliegens erheblich beschleunigen.
Bei gängigen Sprachen geben wir das überarbeitete Dokument noch am selben Tag heraus. Handelt es sich um eine weniger gebräuchliche Sprachkombination, dauert die Bearbeitung der Reklamation länger und kann bis zu einigen Werktagen betragen.
In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass wir aufgrund des Datenschutzes unter Berücksichtigung der Bestimmungen der DSGVO eine Übersetzung ohne schriftliche Genehmigung nicht an eine andere Person als den ursprünglichen Auftraggeber oder die Person, auf die sich das übersetzte Dokument bezieht, weitergeben können.